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   OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09   

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https://dejure.org/2009,30350
OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09 (https://dejure.org/2009,30350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 (https://dejure.org/2009,30350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 13 U 3/09 (https://dejure.org/2009,30350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 240 ZPO, § 62 ZPO
    Unterbrechung nach § 240 ZPO bei notwendiger Streitgenossenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung nach § 240 ZPO bei notwendiger Streitgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    Ein Teilurteil darf nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (vgl. statt vieler: BGH in NJW 2004, 1452 ff m. w. N.).

    Dieser Grundsatz gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (vgl. BGH in NJW 2004, 1452 ff m. w. N.; vgl. auch Vollkommer in Zöller, 27. Auflage, § 301 ZPO, Rd. 4, 7).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    37 In Rechtsprechung und Literatur besteht kein Streit darüber, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen eine Unterbrechung des Verfahrens nur im Verhältnis zu diesem bewirkt (vgl. statt vieler: BGH in NJW-RR 2003, 1002 m. w. N.; Greger in Zöller, 27. Auflage, § 240 ZPO, Rd. 7).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z. B. BGH in NJW 2007, 156 ff und NJW-RR 2003, 1002 f) hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen zwar grundsätzlich nicht zur Folge, dass der Erlass eines Teilurteils unzulässig wird.

  • BGH, 04.04.1990 - VIII ZB 11/90

    Notwendige Streitgenossenschaft bei Klage mehrerer Käufer aus Wandelung eines von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    Auch wenn diese Kündigung Auswirkungen auch auf das Verhältnis zwischen der Klägerin zur Beklagten zu 2) haben kann, so handelt es sich dabei jedenfalls nur um eine reine Vorfrage , die die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft nicht zu begründen vermag (vgl. statt vieler: Bork in Stein / Jonas, 22. Auflage, § 62 ZPO, Rd. 11 a. E.; Vollkommer in Zöller, 27. Auflage, § 62 ZPO, Rd. 10; vgl. auch BGH in NJW 1990, 2688 und 1992, 2413 f).
  • BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 203/91

    Kurze Verjährung für Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung einer zur Probe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    Auch wenn diese Kündigung Auswirkungen auch auf das Verhältnis zwischen der Klägerin zur Beklagten zu 2) haben kann, so handelt es sich dabei jedenfalls nur um eine reine Vorfrage , die die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft nicht zu begründen vermag (vgl. statt vieler: Bork in Stein / Jonas, 22. Auflage, § 62 ZPO, Rd. 11 a. E.; Vollkommer in Zöller, 27. Auflage, § 62 ZPO, Rd. 10; vgl. auch BGH in NJW 1990, 2688 und 1992, 2413 f).
  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 149/04

    Erlass eines Teilurteils gegen einen Streitgenossen bei Tod einer Partei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. z. B. BGH in NJW 2007, 156 ff und NJW-RR 2003, 1002 f) hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen zwar grundsätzlich nicht zur Folge, dass der Erlass eines Teilurteils unzulässig wird.
  • OLG München, 24.04.1995 - 7 W 1103/95

    Beschwerde bei Verfahrensunterbrechung kraft Gesetzes - Haftung für Altschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    Es kann mit Rücksicht auf die Formulierung der gesetzlichen Bestimmung ("der Vorschriften dieses Titels") jedoch kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass § 252 ZPO zumindest analog auch auf die Bestimmung des § 240 ZPO Anwendung findet, da auch diese Regelung zum 5. Titel des 3. Abschnitts der Zivilprozessordnung gehört (vgl. z.B. OLG Schleswig in OLGR 2006, 185 -186, OLG Celle in OLGR 2004, 3 f; OLG München in NJW-RR 1996, 228; Greger in Zöller, 27. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 1; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, 66. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 4 m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 13.12.2005 - 2 W 210/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Anwendung der ZPO-Vorschriften im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    Es kann mit Rücksicht auf die Formulierung der gesetzlichen Bestimmung ("der Vorschriften dieses Titels") jedoch kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass § 252 ZPO zumindest analog auch auf die Bestimmung des § 240 ZPO Anwendung findet, da auch diese Regelung zum 5. Titel des 3. Abschnitts der Zivilprozessordnung gehört (vgl. z.B. OLG Schleswig in OLGR 2006, 185 -186, OLG Celle in OLGR 2004, 3 f; OLG München in NJW-RR 1996, 228; Greger in Zöller, 27. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 1; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, 66. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 4 m. w. N.).
  • OLG Celle, 06.10.2003 - 2 W 107/03

    Nichtzustellung eines nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    Es kann mit Rücksicht auf die Formulierung der gesetzlichen Bestimmung ("der Vorschriften dieses Titels") jedoch kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass § 252 ZPO zumindest analog auch auf die Bestimmung des § 240 ZPO Anwendung findet, da auch diese Regelung zum 5. Titel des 3. Abschnitts der Zivilprozessordnung gehört (vgl. z.B. OLG Schleswig in OLGR 2006, 185 -186, OLG Celle in OLGR 2004, 3 f; OLG München in NJW-RR 1996, 228; Greger in Zöller, 27. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 1; Baumbach / Lauterbach / Albers / Hartmann, 66. Auflage, § 252 ZPO, Rd. 4 m. w. N.).
  • BGH, 06.12.2000 - XII ZR 219/98

    Umdeutung eines Rechtsmittels in einen Beitritt als Nebenintervenient

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    Sowohl für die Vertreter des sogenannten "Gesamtschuldmodells" als auch für die Vertreter des sogenannten "Akzessioritätsmodells" (zu der Unterscheidung vgl. z.B. Schwab in Lutter, § 133 UmwG, Rd. 21 ff und Raible in HK-UmwG, § 133, Rd. 12) folgt hieraus dass der Gläubiger den an der Spaltung beteiligten Rechtsträger frei wählen und nach seinem Belieben entweder den Hauptschuldner oder den Mithaftenden auf die ganze Leistung oder bei Teilbarkeit des Anspruchs auch auf Teile desselben in Anspruch nehmen kann (Schwab in Lutter, § 133 UmwG, Rd. 28 f; Raible in HK-UmwG, § 133, Rd. 15; vgl auch BGH in NJW 2001, 1217).
  • OLG Hamburg, 30.03.2010 - 13 W 8/09
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09
    Obwohl die Klägerin versucht hat, die titulierte Betriebspflicht der Beklagten zu 1) im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen (vgl. insoweit das Verfahren mit dem Aktz. des Landgerichts Darmstadt 12 O 32 /07 und die Beschwerdeverfahren mit den Aktz. 13 W 51/07, 13 W 53/08, 13 W 46/08 und 13 W 8/09), wird die Klinik - die ursprünglich 197 belegbare Betten (88 Einzel- und 109 Zweibettzimmer) umfasste - inzwischen nicht mehr betrieben; es befindet sich seit dem 20.08.2007 dort kein einziger Patient mehr.
  • ArbG Hagen, 02.03.2021 - 5 Ca 1093/20

    Zu den Voraussetzungen für einen Betrieb-(teil-)übergang

    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen bewirkt nämlich eine Unterbrechung des Verfahrens nur im Verhältnis zu diesem (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 -, juris, unter II. 1.) der Gründe, Rdnr. 37 mit weiteren Nachweisen).

    Auch die Tatsache, dass zwei Schuldner als Gesamtschuldner haften, vermag die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft grundsätzlich weder im prozessrechtlichen noch im materiell-rechtlichen Sinne zu begründen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 -, juris, unter II. 1.) a) der Gründe, Rdnr. 46 mit weiteren Nachweisen).

  • ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit einer evtl. Betriebserwerberin

    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen bewirkt nämlich eine Unterbrechung des Verfahrens nur im Verhältnis zu diesem (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 -, juris, unter II. 1.) der Gründe, Rdnr. 37 mit weiteren Nachweisen).

    Auch die Tatsache, dass zwei Schuldner als Gesamtschuldner haften, vermag die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft grundsätzlich weder im prozessrechtlichen noch im materiell-rechtlichen Sinne zu begründen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 -, juris, unter II. 1.) a) der Gründe, Rdnr. 46 mit weiteren Nachweisen).

  • ArbG Hagen, 23.02.2021 - 5 Ca 994/20

    Zu den Voraussetzungen für einen Betriebs-(teil-)übergang

    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen bewirkt nämlich eine Unterbrechung des Verfahrens nur im Verhältnis zu diesem (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 -, juris, unter II. 1.) der Gründe, Rdnr. 37 mit weiteren Nachweisen).

    Auch die Tatsache, dass zwei Schuldner als Gesamtschuldner haften, vermag die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft grundsätzlich weder im prozessrechtlichen noch im materiell-rechtlichen Sinne zu begründen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 -, juris, unter II. 1.) a) der Gründe, Rdnr. 46 mit weiteren Nachweisen).

  • ArbG Hagen, 25.02.2021 - 1 Ca 1081/20

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch bei Betriebsübergang

    Auch die Tatsache, dass zwei Schuldner als Gesamtschuldner haften, vermag die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft grundsätzlich weder im prozessrechtlichen noch im materiell-rechtlichen Sinne zu begründen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09).

    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen bewirkt nämlich eine Unterbrechung des Verfahrens nur im Verhältnis zu diesem (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09).

  • OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 3 W 19/16

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung der Bekanntmachung eines

    Bei Fällen, in denen das Gericht fehlerhaft eine Unterbrechung annimmt, wird zwar nach einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht die sofortige Beschwerde als zulässiger Rechtsbehelf in analoger Anwendung von § 252 ZPO angesehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 -, juris; a. A. Anders, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 7. A., Bemerkungen vor §§ 239 ff ZPO, Rdnr. 7; Greger, in: Zöller, ZPO, 31. A., Vorbem zu §§ 239 ff., Rdnr. 3, wonach durch Zwischenurteil über die Unterbrechung zu entscheiden ist).
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